Förderunterricht

Fördern bei uns

„Das gemeinsame Leben und Lernen und die individualisierte Bildung und Erziehung aller Schülerinnen und Schüler ist grundlegendes Prinzip der gesamten schulischen Arbeit und Ziel eines inklusiven Schulsystems.“
(§ 1, Abs 1 Inklusionsverordnung des Saarlandes)

Inklusion, festgeschrieben in der UN-Behindertenrechtskonvention, meint, kurz gesagt, die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben.  Um dieses Ziel zu erreichen, braucht es in vielen Bereichen noch Veränderungen.

Den Schulen als Bildungseinrichtungen kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu.

Unsere Schule will ein Ort sein, an dem alle Kinder unabhängig von ihren Voraussetzungen gemeinsam leben und lernen, an dem ihre Fähigkeiten erkannt und sie in ihrer individuellen Entwicklung gestärkt und gefördert werden.

Deshalb steht Schülerinnen und Schülern
• mit Beeinträchtigungen in den Bereichen der kognitiven, körperlichen, sensorischen, motorischen, emotionalen, sozialen und sprachlichen Entwicklung
• mit chronischen Erkrankungen
• mit Teilleistungsstörungen im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen
• mit Migrationshintergrund bzw. unzureichenden Deutsch-Kenntnissen
• mit Benachteiligung aus sozialen oder ökonomischen Gründen
• mit besonderer Begabung
im Rahmen der Inklusionsverordnung eine besondere pädagogische Förderung zu.

Ziele und Grundsätze der Förderung
Ziel der Förderung ist es jedem Kind, ausgehend von den jeweiligen Stärken, Lernfortschritte in seinem Tempo und auf seinem Niveau zu ermöglichen. Dabei stehen nicht nur Lesen, Schreiben und Rechnen im Fokus, sondern die Gesamtentwicklung des Kindes.

Durch die Vermittlung von Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten, einem achtsamen Umgang mit Mitmenschen und Umwelt sowie Freude am Entdecken, Ausprobieren und Lernen versuchen wir die Kinder fit zu machen – für ihre weitere Schullaufbahn, aber auch als selbstbestimmte Menschen.

Eine zentrale Rolle spielt hierbei die Zusammenarbeit von Grundschul- und Förderschullehrkräften und weiteren Professionen wie Schulsozialarbeit und Sprachförderung.

Die Grundschule Heusweiler mit der Dependance Eiweiler ist dem sonderpädagogischen Förderzentrum Saarbrücken Schule am Ludwigsberg zugeordnet. Dieses stellt der Schule ein Förderschulstundenkontingent zur Verfügung, welches zur Zeit eine Förderschullehrer-Stelle umfasst. Die Stunden werden in jedem Schuljahr nach Bedarf auf die verschiedenen Jahrgangsstufen bzw. Klassen verteilt.

Grundlage jeder Förderung ist eine umfassende Diagnostik, die die Voraussetzungen des Kindes in verschiedenen Bereichen wie Wahrnehmung, Sprache, Motorik und Sozialverhalten sowie die familiäre und gesundheitliche Situation berücksichtigt. Durch die enge Verzahnung von Kindergarten und Schule im Kooperationsjahr kann damit bei Bedarf bereits vor Einschulung begonnen werden. So können Eltern und Kita frühzeitig bzgl. Fördermaßnahmen beraten und die schulische Förderplanung kann eingeleitet werden.
Für die Diagnostik und Förderung zu Beginn und während der Schulzeit sind neben den Eltern als Experten ihres Kindes auch die ErzieherInnen, Frühförderkräfte, behandelnde TherapeutInnen (Logopädie, Ergotherapie…) und ÄrztInnen wichtige Ansprechpartner.

Auch der Schulpsychologische Dienst des Regionalverbands Saarbrücken bietet Kindern, Eltern und Lehrkräften durch Beratung und Förderung Hilfen bei pädagogischen oder psychologischen Schwierigkeiten.

Im Falle eines Unterstützungsbedarfs in einem bestimmten Förderschwerpunkt, z.B. Sehen oder Hören, kann zudem eine Unterstützungsanfrage an das jeweilige Förderzentrum gestellt werden.

Fördermaßnahmen
Auf Basis der diagnostischen Informationen legen die Klassen- und FörderlehrerInnen individuelle Lernziele fest, die zusammen mit entsprechenden Maßnahmen in einem Förderplan festgehalten werden. Diese Ziele können fächerbezogen sein, aber auch Bereiche wie Sozial- oder Arbeitsverhalten umfassen. Mindestens halbjährlich werden die Ziele und Maßnahmen überprüft und im Gespräch mit den Eltern erörtert.

Mögliche Maßnahmen zum Erreichen der Lernziele können sein:
– in Anspruch und Umfang angepasste Arbeitsaufträge
– alternative Formen der Leistungsbewertung
– didaktische Hilfsmittel, z.B. zur Veranschaulichung
– technische Hilfsmittel
– Förder- und Fordermaterial
– individuelles Arbeitsmaterial und Schulbücher
– Hilfen zur Strukturierung und Orientierung
– Verstärkerpläne im Bereich des Verhaltens
– individuelle Fördereinheiten (im Klassenverband oder in der Kleingruppe, bei Bedarf auch in der Einzelsituation)
– Teilnahme am Förderunterricht (z.B. LRS)
– für Kinder mit besonderer Begabung in Deutsch oder Mathematik nach Absprache Teilnahme am Unterricht der nächsthöheren Klassenstufe sowie an Querdenker-Tagen, IQ XXL
– Teilnahme am Vorkurs bzw. an der Sprachförderung für Kinder mit Deutsch als Zweitsprache
– Angebote der Schulsozialarbeit: Klassenrat, Sozialkompetenztraining, Verhaltensreflexion…
– Gewähren eines Nachteilsausgleichs bei Leistungsbewertungen (durch die Klassenkonferenz)
– Anpassung des Anforderungsniveaus, abweichend von dem der jeweiligen Klassenstufe (durch die Klassenkonferenz)
– zeitweises Aussetzen einzelner Noten bei unzureichenden Deutsch-Kenntnissen oder Teilleistungsstörungen (durch die Klassenkonferenz)
– Durchlaufen der Schuleingangsphase in einem Jahr oder in drei Jahren (durch die Klassenkonferenz)
Die Förderung findet entweder im Klassenverband oder in einem der Differenzierungsräume statt. An beiden Standorten stehen dafür jeweils zwei Räume zu Verfügung. Durch die Ausstattung mit vielfältigem (sonder-)pädagogischem Material, therapeutischen Spielen und schuleigenen Tablets wird auf die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler eingegangen.

Schulbegleitung
Kinder, bei denen die Teilhabe an Schule und Gesellschaft durch eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung beeinträchtigt ist, können zudem während des Schulmorgens durch eine Schulbegleitung (IntegrationshelferIn) unterstützt werden.

Die Eltern stellen hierfür einen Antrag auf Kostenübernahme beim Landesamt für Soziales (körperliche und geistige Behinderung) bzw. beim Jugendamt (seelische Behinderung).

An unserer Schule sind zur Zeit Schulbegleiter der Träger Lebenshilfe Saarbrücken und Miteinander Leben Lernen eingesetzt. Für Kinder, die bereits im Kindergarten durch eine Fachkraft der AfI unterstützt wurden, kann diese Hilfe im ersten Halbjahr nach der Einschulung weitergeführt und ihnen so die Eingewöhnung erleichtert werden.
Förderschulen
Trotz individueller Förderung gibt es Kinder, für die die Regelschule nicht die optimale Lernumgebung bietet. Sollte die Ein- oder Umschulung an eine Förderschule im Raum stehen, beraten wir bei der Entscheidung, unterstützen bei den Formalitäten zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und begleiten den Übergang.

Fragen?
Bei allen Fragen zu Förderung und Inklusion stehen die Schulleitung sowie die Klassen- und Förderlehrkräfte jederzeit als AnsprechpartnerInnen zur Verfügung, gerne auch schon vor der Einschulung.